Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn dies durch PriNet Leipzig GmbH schriftlich bestätigt wird.

§ 2 Vertragsschluss

Die vom Kunden per Internet, schriftlich, telefonisch oder mündlich aufgegebene und bei PriNet Leipzig GmbH eingegangene Bestellung ist bindend.
Ein Kaufvertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung der Bestellung durch PriNet Leipzig, Abholbenachrichtigung an den Kunden oder durch die Übersendung der Ware zustande, wobei der Kunde insoweit auf eine Annahmeerklärung verzichtet. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen als auch Installationsanweisungen bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen PriNet Leipzig GmbH hergeleitet werden können.
PriNet Leipzig GmbH behält sich Produktänderungen vor, die die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen.

§ 3 Preise

Sämtliche Angebote von PriNet Leipzig GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

Alle Preise verstehen sich ab Firmensitz von PriNet Leipzig GmbH zuzüglich Fracht, Verpackung, Transportversicherung sowie der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen, z.B. Installation und Schulung werden gesondert berechnet, gleiches gilt für eventuell anfallende Zollgebühren.
PriNet Leipzig GmbH ist berechtigt, irrtümlich falsch angegebene Preise zu berichtigen. Führt die Berichtigung zu einer Preiserhöhung, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
PriNet Leipzig GmbH ist berechtigt, im Zeitraum zwischen Vertragsschluß und vereinbartem Liefertermin die Preise anzugleichen, wenn sich die Preise der Zulieferer, Währungsparitäten, Zölle oder sonstige nichtvorhersehbare Kosten erhöhen. Kaufpreiserhöhungen werden dem Kunden mitgeteilt und mit Zugang der Mitteilung wirksam. Der Kunde kann hinsichtlich der betroffenen Ware vor Lieferung vom Vertrag zurücktreten.

§ 4 Lieferbedingungen

Stellt PriNet Leipzig GmbH nach Vertragsabschluß fest, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist oder aus sonstigen Gründen nicht mehr geliefert werden kann, so ist PriNet Leipzig berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware bzw. Dienstleistung anzubieten oder zu liefern.

Die von PriNet Leipzig GmbH genannten Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Liefertermine beginnen mit dem Tag der Bestellung. Sollte eine Lieferfrist von 6 Wochen nicht eingehalten werden, so ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung in schriftlicher Form berechtigt, vom Vertrag bzw. dem noch nicht erfüllten Teil des abgeschlossenen Bestellvertrages zurückzutreten.
PriNet Leipzig GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
Soweit keine andere Lieferform vereinbart ist, erfolgt die Abholung der Ware durch den Kunden bei PriNet Leipzig GmbH. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an ihn übergeben worden ist.
Ansonsten geht die Gefahr auf den Kunden mit der Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer über.
Bei Versand der Ware durch beauftragte Frachtführer schließt PriNet Leipzig GmbH generell eine Transportversicherung auf Kosten des Kunden ab, soweit der Kunde dem nicht bei Bestellung ausdrücklich schriftlich widerspricht.

§ 5 Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von PriNet Leipzig GmbH sofort nach Rechnungserhalt zahlbar und fällig. Bei Nichtzahlung gerät der Kunde auch ohne vorherige Mahnung in Zahlungsverzug.
Die Zahlung hat rein netto bar, per Verrechnungsscheck oder Euroscheck zu erfolgen. Skontovereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
Die Lieferung an Neukunden erfolgt generell bis zur Freigabe durch den Warenkreditversicherer von PriNet Leipzig GmbH per Barnachnahme.
Die Gewährung eines Zahlungszieles von 30 Tagen (zzgl. 3% Finanzierung) bedarf der schriftlichen Vereinbarung und setzt die vorherige Zustimmung durch den Warenkreditversicherer voraus.
Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist PriNet Leipzig GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basissatz der EZB zu berechnen. Mahnungen nach Fälligkeit sind mit jeweils 5,00 EUR zu vergüten.
PriNet Leipzig GmbH ist berechtigt, nach schriftlicher Information an den Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen angefallen, so ist PriNet Leipzig GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
Werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist PriNet Leipzig GmbHG berechtigt, die gesamte zu diesem Zeitpunkt bestehende Restschuld fällig zu stellen. PriNet Leipzig GmbH ist in diesem Fall außerdem berechtigt, bei weiteren Lieferungen Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistung zu verlangen.

§ 6 Aufrechnung / Zurückbehaltung

Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn seine geltend gemachten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von PriNet Leipzig GmbH als unbestritten anerkannt worden sind.

§ 7 Gewährleistung / Garantie

PriNet Leipzig GmbH gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Für die Gewährleistungs- / Garantiefrist für Hard- und Software gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Nachbesserung, Austausch oder Ersatzlieferung. Für gebrauchte Artikel übernimmt PriNet Leipzig GmbH keine Garantie. Bei Handelsware (Monitore, Drucker, Notebooks, etc.) gelten ebenfalls die gesetzlichen Regelungen bzw. die Garantiezeiten des Herstellers.

Die Gewährleistungs- / Garantiefrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sowie Transportschäden hat der Kunde binnen 2 Tagen nach Erhalt der Ware an EDV Media schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistungs- / Garantieansprüche für offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware erlöschen spätestens 7 Tage nach Erhalt der Ware. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt eine Anzeigefrist von 6 Monaten ab Gefahrübergang.
Soweit der Kunde Gewährleistungs- / Garantieansprüche geltend macht, so hat dies unter Angabe der Lieferschein- oder Rechnungsnummer sowie einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung gegenüber PriNet Leipzig GmbH zu erfolgen, wobei das schadhafte Teil bzw. Gerät durch den Kunden auf seine Kosten in der jeweiligen Originalverpackung an PriNet Leipzig GmbH bzw. deren jeweils zuständige Niederlassung zu schicken ist. Transportschäden, die im Zusammenhang mit der Nichtverwendung der Originalpackung stehen, schließen die Gewährleistung aus.
Schlägt die Beseitigung eines gerügten Mangels auch nach dem dritten Versuch in angemessener Frist fehl, so kann der Kunde gegenüber PriNet Leipzig GmbH einen Anspruch auf Ersatzlieferung oder eine anteilige Herabsetzung des Kaufpreises geltend machen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Zur Ersatzlieferung ist PriNet Leipzig GmbH nur dann verpflichtet, wenn die Kaufpreissumme gezahlt wurde und keine sonstigen Zahlungen offen stehen.
Wünscht der Kunde, dass Gewährleistungs- / Garantiearbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden sollen, so kann PriNet Leipzig diesem Verlangen entsprechen. Dem Kunden werden jedoch die bei PriNet Leipzig in der Gesamtheit entstandenen direkten und indirekten Kosten in Rechnung gestellt. Auf Wunsch erhält der Kunde einen Kostenvoranschlag.
Sofern eine andere als die bestellte Ware oder die bestellte Ware in mehrfacher Menge geliefert wird, erstattet PriNet Leipzig dem Kunden den Rechnungsbetrag zurück, nachdem die Ware vollständig und unversehrt eingegangen ist.
Eine Gewährleistung / Garantie ist ausgeschlossen bei unsachgemäßer Reparatur oder Eingriffen in die gelieferte Ware von nicht durch PriNet Leipzig GmbH autorisiertem Personal, fehlerhafter Installation, Modifizierung und Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanweisungen, Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht dem Original entsprechen, bei Schäden durch Blitzschlag oder ähnliche äußere Einwirkungen, bei direkten oder indirekten Schäden durch Einfluss von Viren, nach Beseitigung oder Änderung technischer Originalkennzeichen sowie unsachgemäßer Nutzung oder überdurchschnittlicher Beanspruchung der Ware seitens des Kunden.
Ausgenommen von der Gewährleistung / Garantie sind Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

§ 8 Kundenpflichten bei Inanspruchnahme von Gewährleistungs- / Garantieleistung

Bei einer berechtigten Reklamation informiert der Kunde PriNet Leipzig GmbH vorab, damit eine Rücksendenummer vergeben werden kann.

Wird der Nachweis des berechtigten Garantieanspruches vom Fachhändler nicht erbracht, so berechnet PriNet Leipzig GmbH für die Überprüfung EUR 20,00.
Der Kunde trägt das Transportrisiko und hat daher entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Produkte, die durch den Kunden unsachgemäß verpackt worden sind, werden nach der Reparatur ordnungsgemäß verpackt. Dem Kunden wird hierfür eine entsprechende Verpackungspauschale berechnet.
Defekte Komponenten der von PriNet Leipzig GmbH assemblierten PCs werden nach Möglichkeit sofort ausgetauscht.
Handelswaren, z.B. Monitore, Drucker, Notebooks, etc. sind vom sofortigen Umtausch ausgeschlossen und werden nur in der Originalverpackung entgegengenommen. Diese werden zur Reparatur an den Hersteller versandt.
Bei einem grob fahrlässig oder vorsätzlich gestellten Garantieanspruch von nicht defekten Komponenten berechnet PriNet Leipzig GmbH dem Kunden eine Testpauschale von 25,00 EUR. Für PCs werden in diesem Fall EUR 50,00 in Rechnung gestellt.

§ 9 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber PriNet Leipzig GmbH als auch gegenüber deren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt.

Für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter und den Verlust von Daten wird die Haftung ausgeschlossen.
PriNet Leipzig GmbH haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel möglicherweise vom Kunden abgegebene Kaufangebote nicht bei PriNet Leipzig GmbH eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden.
Soweit PriNet Leipzig GmbH zur Haftung verpflichtet ist, wird diese der Höhe nach begrenzt auf die Höhe des Auftragswertes.
Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch 6 Monate ab Gefahrübergang.
Ein Rücktrittsrecht des Kunden vom Vertrag wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern PriNet Leipzig GmbH auf Grund höherer Gewalt, Unmöglichkeit oder sonstiger von ihr nicht zu vertretender Umstände vom Vertrag zurücktritt, können ihr gegenüber keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Wir übernehmen keine Haftung für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten, gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.PriNet Leipzig verwendet überlassene Vorlagen (Logos, Texte, Illustrationsmaterial) unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.Die volle Verantwortung für die Publikation übernimmt der Auftraggeber mit der Abnahme der Arbeit. Wir übernehmen keine Haftung für inhaltliche oder formelle Fehler.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

PriNet Leipzig GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommen, ist PriNet Leipzig GmbH berechtigt, die Ware zurückzuverlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln.

Der Kunde darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs einbauen und umbilden. Insoweit erlangt PriNet Leipzig GmbH einen Miteigentumsanteil. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Er tritt seine künftigen Forderungen aus dieser Weitergabe an PriNet Leipzig GmbH zur Sicherheit ab, welche diese Abtretung auch annimmt. Hinsichtlich weitergegebener Miteigentumsanteile gilt dies entsprechend der Höhe des Verkaufswertes des Anteils. Auf Verlangen muss der Kunde Namen und Anschrift der betreffenden Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche von PriNet Leipzig GmbH mitteilen.
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum von PriNet Leipzig GmbH hinweisen und diese unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist PriNet Leipzig GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Dritter zu verlangen. Diese Rechte von PriNet Leipzig GmbH bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen bereits verjährt sind. In der Rücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch PriNet Leipzig GmbH liegt kein Vertragsrücktritt.

§ 11 Verzugsschaden bei Nichtabnahme

Erfolgt durch den Kunden keine Abnahme der ordnungsgemäßen Lieferung der Ware, so gerät er in Annahmeverzug. Verweigert der Kunde nach einer ihm durch PriNet Leipzig gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme, so ist EDV Media in diesem Fall berechtigt als Schadensersatz wegen Nichterfüllung eine Entschädigung von 20 % des Vertragsendpreises in Rechnung zu stellen, soweit der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist. Im übrigen bleibt PriNet Leipzig GmbH die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

Wird bei Abnahmeverzug des Kunden auf dessen Wunsch durch PriNet Leipzig GmbH eine Zwischenlagerung der Ware vorgenommen, so wird eine Lagerungsgebühr von zumindest 1,5 % pro Tag des Vertragsendpreises erstmalig mit dem 15. Tag fällig.

§ 12 Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Firmensitz von PriNet Leipzig GmbH bzw. der Sitz deren Niederlassungen, soweit die Bestellung des Kunden an diese gerichtet ist.

Soweit der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Leipzig ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen PriNet Leipzig GmbH und dem Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

§ 13 Datenverarbeitung und Datenschutz

PriNet Leipzig GmbH speichert über den Kunden personenbezogene Daten mit automatischer Datenvereinbarung.

PriNet Leipzig GmbH wird die anlässlich von Bestellungen anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erheben, bearbeiten, speichern oder sonst nutzen.

§ 14 Schlussbestimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen und alle abgeschlossenen Verträge zwischen PriNet Leipzig GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist Deutsch. Eine Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
Die Nichtausübung eines Rechts durch PriNet Leipzig GmbH gemäß diesen Geschäftsbedingungen bedeutet kein Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Partner, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu vereinbaren, die soweit rechtlich möglich dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im Vertrag zum Ausdruck gekommen Interessen der Partner am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Vertragsparteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.-